Therapieablauf

Um festzustellen, ob ich für Sie eine geeignete Therapeutin bin, und um Ihnen eine Einschätzung zu ermöglichen, ob Sie mit mir arbeiten wollen, lade ich Sie zunächst zu einem so genannten Erstgespräch, bzw. einer Psychotherapeutischen Sprechstunde ein. Zu diesem Gespräch bitte ich Sie, Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen.

Im Anschluss an das Erstgespräch und gegebenenfalls weiteren psychotherapeutischen Sprechstunden (mit dem Erstgespräch sind insgesamt maximal 3 Mal 50 Minuten möglich), finden bis maximal vier sogenannte „probatorische Sitzungen” statt, in denen ich mir anhand einer sorgfältigen Diagnostik einen Eindruck von Ihren Problemen und Ihrer Lebensgeschichte verschaffe. Wenn wir feststellen, dass die Voraussetzungen für die Durchführung einer ambulanten Psychotherapie gegeben sind, stelle ich einen Kurzzeitantrag (zunächst 12 Sitzungen, danach können weitere 12 Sitzungen Kurzzeittherapie beantragt werden) oder einen Langzeitantrag (60 Stunden) bei Ihrer Krankenkasse, der von einem unabhängigen Gutachter anonym geprüft wird. Nach der Genehmigung des Antrages beginnt Ihre Therapie.

Im Folgenden wird der Therapieblauf genauer erläutert:

Erstgespräch

In diesem ersten Gespräch können Sie sich über mein Therapieangebot, über formale Dinge und Therapieabläufe informieren und mir einen ersten Überblick über Ihre Probleme geben. Somit kann gemeinsam geklärt werden, inwieweit mein Angebot auf Ihr Anliegen zugeschnitten ist. Bitte bringen Sie zu diesem ersten Kontakt Ihre Krankenkassenkarte mit.

Diagnostik

In den ersten Stunden (den so genannten „Psychotherapeutischen Sprechstunden“ und „Probatorischen Sitzungen”) wird eine sorgfältige Diagnostik durchgeführt und erste biographische Daten erhoben. In den Sitzungen führe ich mit Ihnen ausführliche Interviews durch und setze spezielle Fragebogenverfahren ein, um Hintergründe und Bedingungen Ihrer Erkrankung genauer eingrenzen zu können. Außerdem muss zur Abklärung körperlicher Ursachen eine Untersuchung bei Ihrem Hausarzt oder gegebenenfalls Neurologen / Psychiater stattfinden. Der im so genannten „Konsiliarbericht” beschriebene Befund dient Ihrem Schutz. Hier soll sichergestellt werden, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen eine ambulante Psychotherapie spricht. Zudem soll überprüft werden, ob es aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheint, einen Facharzt hinzuzuziehen beziehungsweise ob eine medizinische Begleitung erforderlich ist.

Ziele

Ebenfalls in den ersten Sitzungen werden Ziele und Veränderungswünsche als Vereinbarung zwischen Therapeut:in und Patient:in schriftlich festgelegt. Die Zielerreichung wird in der Therapie kontinuierlich kontrolliert und am Therapieende erneut überprüft.

Kosten

Nach den Psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen entscheiden Sie mit mir zusammen, ob ein Antrag für eine genehmigungspflichtige ambulante Psychotherapie gestellt werden soll. Wenn Sie bei mir eine ambulante Psychotherapie beginnen möchten und bei Ihnen eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, schreibe ich einen Antrag an Ihre Krankenkasse, über den ein Gutachter anonym entscheidet. Seine Entscheidung teilt er Ihrer Krankenkasse mit, die dann entscheidet, ob sie die ambulante Psychotherapie genehmigt. Je nach Schweregrad der Störung und Behandlungserfordernis können Anträge für eine Kurzzeittherapie (12 bis 24 Behandlungsstunden) oder für eine Langzeittherapie (60 Behandlungsstunden) gestellt werden. Sobald die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, beginnt Ihre ambulante Psychotherapie.

Therapiephase

Ihre Therapie findet üblicherweise zu festen und regelmäßigen Therapiezeiten einmal wöchentlich statt. In manchen Fällen werden in intensiveren Therapiephasen mehrere Termine hintereinander ausgemacht (zum Beispiel bei einer Expositionstherapie bei Angststörungen), in anderen Fällen sind Termine mit mehrwöchigem Abstand möglich. Die Therapiephase beinhaltet unter anderem die konkrete und aktive Umsetzung einzelner therapeutischer Maßnahmen und Übungen und zielt darauf ab, bestimmte belastende Erlebnis- und Reaktionsmuster zu verändern. Die Erfahrungen, die Sie in diesem Zusammenhang in der Therapie machen, werden im Alltag erprobt und angewendet. Fortschritte oder auftretende Probleme können mit mir zeitnah besprochen werden.

Therapieabschluss

Zum Abschluss der Therapie überprüfen Sie zusammen mit mir, ob die aufgestellten Ziele erreicht wurden. Eine abschließende Diagnostik kontrolliert ebenfalls den Therapieerfolg und Sie haben die Möglichkeit, den Behandlungsverlauf und die Erreichung Ihrer Ziele zu beurteilen.